Bürgerinitiative "Gaspreisrebellen"
Aus Sicht der Bürgerinitiative Gaspreisrebellen sollte endlich bzgl. der Billigkeit der Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke München Klarheit geschaffen werden. Die SWM haben bisher wohl aus guten Gründen vermieden, auf eigene Initiative die Klärung der Frage nach der Billigkeit der Gaspreiserhöhungen vor Gericht zu bringen.
Die Bürgerinitiative Gaspreisrebellen könnte mit der Sammelklage die Grundlage dafür schaffen, dass die Gaskunden der Stadtwerke nicht weiter überhöhte Preise zahlen müssen.
Aktuelles
21.12.2007
Auszug aus dem Endurteil zur Gaspreisrebellen-Sammelklage
I. Die Klage wird abgewiesen
II. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger gesamtschuldnerisch
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110% vorläufig vollstreckbar.
IV. Der Streitwert wird auf EUR 144.872,- festgesetzt.
08.11.2007
Den Brief zum weitere Vorgehen vom 08.11.07 an alle Gaspreisrebellen finden
Sie hier
15.10.2007
Die nächste Versammlung der Gaspreisrebellen findet statt am 30.10.2007
um 18 Uhr im Hackerstüberl
des Hacker-Pschorr Bräuhauses, Theresienhöhe 7, 80339 München.
Nach einer gemeinsamen Analyse des Urteils soll die weitere Vorgehensweise
entschieden werden.
17.09.2007
Die nächste Veranstaltung der Bürgerinitiative Gaspreisrebellen
ist am 21.September.2007 in der Hacker-Stüberl-Lounge um 16.30 Uhr
im Hacker-Pschorr Bräuhaus, Theresienhöhe 7, 80339 München.
Besprechung der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der letzten Verhandlung
vom 13.09.2007
29.07.2007
Neuer Termin Gaspreisrebellen Landgericht München I
Der ursprüngliche Termin am 26.07.2007 wurde auf Antrag der SWM wegen
Verhinderung eines Zeugen verlegt auf den 13.09.2007 um 11.30 Uhr Sitzungssaal
6, Justizpalast, Eingang Prielmayerstr. 7.
Weitere Informationen zum Stand des Verfahrens finden Sie auch in der aktuellen
Pressemitteilung.
16.07.2007
Die nächste Veranstaltung der Bürgerinitiative Gaspreisrebellen
ist am 26. Juli.2007 um 19.30 Uhr im Augustiner in der Neuhauserstrasse
27, Weißer Saal
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Bericht über das BGH – Urteil zur Billigkeitskontrolle
3. Bericht über die letzte Verhandlung am 29.03.2007 vor dem Landgericht
München 1 und Bewertung durch Rechtsanwalt Rupprecht
4. Termin für die nächste Verhandlung
5. Empfehlungen bis zur Verkündung eines Urteils hinsichtlich von Nachzahlungen
und Festlegung der Höhe der Abschlagszahlungen
6. Weitere Aktivitäten der Bürgerinitiative
03.07.2007
Informationen für Teilnehmer an der Sammelklage über Mahnungen
und Jahresabrechnungen
Wie bereits mitgeteilt, findet der neue Termin zur Beweisaufnahme und zur
mündlichen Verhandlung am 13.9.2007, 11.30 Uhr, im Justizpalast, Sitzungssaal
6, statt.
Zu den wiederholten Mahnungen. Ich habe versucht, die wiederholten Mahnungen
zu stoppen, mir wurde ein Anruf von Herrn Kampshoff, den Leiter der Rechtsabteilung
zugesagt, dies hat er nicht gemacht. Ich werde nunmehr den Kollegen anschreiben,
vielleicht kann er etwas bewirken. ich halte die wiederholten Mahnungen
und vor allem die Belastung mit den Mahngebühren für unzulässig,
da wir in einem schwebenden Verfahren sind und über die Berechtigung
der Kürzung gerade gestritten wird. Die Kläger sollten diese Mahnungen
abheften, es sei denn, die Stadtwerke drohen die Einstellung der Versorgung
an.
Zu den Jahresrechnungen: Die Kläger sollten bei Erhalt der Jahresrechnungen
wie folgt vorgehen. Man sollte den in der Rechnung ausgewiesenen Verbrauch
mit dem Preis/m3 multiplizieren, der vor dem Einspruch nach § 315 BGB
galt. Die Zeiträume, welcher Preis zu welcher Zeit galt, sind in der
Jahresrechnung ausgewiesen. Das Ergebnis sollte man dann der SWM mitteilen.
Gleichzeitig sollte man darauf achten, ob die SWM angebliche Rückstände
mit den Vorauszahlungen verrechnet haben. Bei eindeutiger Bestimmung in
der Überweisung, wobei der Vermerk Abschlagszahlung ausreichen dürfte,
ist dies unzulässig. Die Rechnung ist damit falsch und somit nicht
fällig. In der Regel korrigiert die SWM dann die Rechnung.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rupprecht
Rechtsanwalt
26.05.2007
Stadtwerke müssen Zeugen beibringen
Im Prozess um die Gaspreise der Stadtwerke München (SWM) hat das Landgericht
München I am Donnerstag beschlossen, im Juli Zeugen der SWM und der
Bayerngas zu hören. Sie sollen durch detaillierte Antworten belegen,
dass die Erhöhung der Gaspreise von 2004 bis 2006 rechtens war.
(...)
Rebellen-Anwalt Rupprecht wundert sich allerdings: "Ich kann mir nicht
vorstellen, dass wir diesen Prozess durch Zeugenaussagen gewinnen oder verlieren."
Zumal eben diese von seiten der Stadtwerke beziehungsweise der Bayerngas
GmbH kommen, die wiederum fast zur Hälfte den SWM gehört. Allerdings
sei dies auch ein Hinweis darauf, dass dem Gericht die vorgelegten Verträge
nicht ausreichten. CSU-Stadtrat Marian Offman, der die Bürgerinitiative
mitgegründet hat, findet es "bedauerlich, dass das Gericht nur
die Preiserhöhungen, aber nicht die Kalkulation des Ausgangspreises
reflektiert". Laut Rupprecht hat sich bereits das Landgericht Duisburg
in einem vergleichbaren Fall gegen eine solche Trennung entschieden. Offman
und Rupprecht hoffen, dass im Laufe der Münchner Verhandlung der Bundesgerichtshof
in einer ähnlichen Sache zu einem Urteil kommt und man sich so "eine
Instanz sparen" könnte, so Rupprecht.
(...)
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.119, Freitag, den 25. Mai 2007 , Seite 46
02.03.2007
Der neue Termin vor dem Landgericht München I zur Verhandlung über
die Sammelklage findet nun am Donnerstag den 29.3.2007 und 14:15 Uhr im
Sitzungssaal 6 im Justizpalast, Eingang Prielmayerstrasse 7. statt.
30.01.2007
Der Gerichtstermin Sammelklage zum SWM-Gaspreis am 8.2.2007 wurde ausgesetzt.
Ein neuer Termin wird rechtzeitig auf dieser Webseite veröffentlicht.
24.01.2007
Der Gerichtstermin Sammelklage zum SWM-Gaspreis findet am 8.2.2007 um 9.15
Uhr im Justizpalast Prielmayerstr. 7, Sitzungssaal 6 statt.
05.01.2007
Das Bundeskartellamt hat am 03.01.2007 erstmal eine Liste mit den Gaspreise
für Haushaltskunden von 739 Gasversorgern in ganz Deutschland veröffentlicht.
Die schlechte Preispositionierung der SWM ist damit amtlich vom Bundeskartellamt
bestätigt.
Die Liste finden Sie auf der Webseite des Bundeskartellamtes:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2007_01_03.shtml
24.09.2006
Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 22.9.2006 eine neue Verordnung für
die Versorgung von Haushaltskunden beschlossen. Dabei geht es einmal um
Haushaltskunden von Stadtwerken, welche ihre Rechnungen wegen vermuteter
Unbilligkeit der Preise nicht vollständig bezahlen. In Festschreibung
der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird in der neuen Verordnung
festgelegt, dass die Versorgungseinstellung bei solchen Protestkunden unzulässig
ist. Eine weitere verbraucherfreundliche Regelung in der Verordnung ist,
dass Preisänderungen allen Kunden vorher schriftlich mitgeteilt werden
müssen.
14.09.2007
Die Sammelklage ist fertiggestellt und wird am Montag den 18.09.2006 durch
Rechtsanwalt Martin Rupprecht eingereicht.
Die Bereitschaft von Kundinnen und Kunden der SWM zur Teilnahme an der Sammelklage
war beträchtlich. Ca. 300 SWM - Kunden hatten sich über diese
Webseite und brieflich bei Rechtsanwalt Martin Rupprecht zum Mitmachen bereit
erklärt. Um die Kosten für den Klageteilnehmer möglichst
gering zu halten (Vorauszahlung 50 € für jeden Teilnehmer) sollten
möglichst viele Personen in den Teilnehmerkreis eingeschlossen werden.
An der jetzt fertig gestellten Klage sind ca. 140 Personen beteiligt.
Aktuelle Informationen zum Stand können Sie aber weiterhin auf dieser Seite verfolgen.
Aktuelle Pressemitteilungen
"Kein Anwaltswechsel bei der Sammelklage " vom 03.08.07
"Gaspreisrebellen beraten über das weitere Vorgehen" vom 27.07.07
"Die falschen Argumente des Oberbürgermeisters zum Gasstreit " vom 07.01.07
"Der SWM - Gaspreis ist unverzüglich zu senken " vom 27.12.07
"Einreichung der Sammelklage Montag den 18.09.2006 " vom 14.09.06
"SWM führt keinen Beweis über die Billigkeit ihrer Gaspreise" vom 03.07.06
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